Da muss was geändert werden! KiPo Sperre = Zensur und Überwachungsstaat

Unsere liebe Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kämpft ja schon seit geraumer Zeit dafür eine sogenannte Kinderporno Sperre im Internet einzuführen.
Für jeden, der sich nicht weiter damit beschäftigt hört sich das nach einer sinnvollen Sache an, gegen die man ja wohl kaum etwas haben kann, ohne selbst als Kinderporno Konsument zu gelten. Leider steckt hinter der ganzen Geschichte jedoch weit mehr als das.

  1. Die angestrebte Sperre soll anhand der DNS-Server der in Deutschland ansässigen Internet Providern geschehen, sprich die Namensauflösung von Webseiten zu deren IP-Adresse. Dies ist für jeden auch nur leicht technisch versierten Computernutzer so einfach zu umgehen (einfach als DNS-Server einen aus dem Ausland eingeben) dass es schon gerade peinlich ist so etwas als „Sperre“ zu verkaufen. Jedoch wird es trotzdem Millionen Bürger in Deutschland geben die sich diese Mühe nicht machen werden oder nicht wissen wie es geht. Wer es aber will (weil er bewusst die Sperre umgehen will) hat definitiv kein Problem damit.
Geschrieben am 05.05.2009  Keine Kommentare

Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar.

Wie oft habt ihr das schon erlebt, ihr wollt euch ein Video auf Youtube anschauen und dann diese Meldung:

nichtverfuegbar

Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar.

Wie es z.b. bei diesem Video der Fall ist:

http://youtube.com/watch?v=wGejhpDnK68

Diese Zensur kann aber schnell umgangen werden.

Wir rufen einen Webproxy auf z.b.:

https://aniscartujo.com/webproxy/

Damit lässt sich das Video dann aufrufen und man kann weiterhin seine Lieblingsmusik, politisch nicht ganz korrektes, oder kritisches Material anschauen.

Viel Spass damit.

Geschrieben am 04.05.2009  Keine Kommentare

Rapidshare und der “Zivilrechtliche Auskunftsanspruch”

Wie jüngst bekannt wurde hat der Filehoster Rapidshare Daten von Uploadern per “Zivielrechtilen Auskunfsansprüchen an die Staatsanwaltschaft weiter.

rapidshare

Hierzu stellt Gulli folgendes fest:

Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch musste hierfür eingesetzt worden sein. Dieser trat am 01.09.2008 in Kraft und ermöglichte den Rechteinhabern, unter Umgehung der Strafermittlungsbehörden, an die Adressdaten von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern zu gelangen. Eine Liste von IP-Adressen konnte an einen Richter herangetragen werden, wenn dieser den Auskunftsanspruch genehmigte, mussten die Provider den Namen zur ermittelten IP-Adresse aushändigen. Markant ist dabei jedoch, dass dieser Anspruch augenscheinlich nicht nur die Provider betrifft.

Quelle: www.gulli.com

Geschrieben am 04.05.2009  2 Kommentare