Rapidshare und der “Zivilrechtliche Auskunftsanspruch”

Wie jüngst bekannt wurde hat der Filehoster Rapidshare Daten von Uploadern per “Zivielrechtilen Auskunfsansprüchen an die Staatsanwaltschaft weiter. Hierzu stellt Gulli folgendes fest: Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch musste hierfür eingesetzt worden sein. Dieser trat am 01.09.2008 in Kraft und ermöglichte den Rechteinhabern, unter Umgehung der Strafermittlungsbehörden, an die Adressdaten von vermeintlichen...

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